Ob im Einzelhandel, im Büro oder eigenen Zuhause – das Desinfizieren von Kunststoffoberflächen ist seit Beginn der Corona-Pandemie zu einem ständigen To-Do in unserem Alltag geworden. Damit verbunden ist auch […]
Ob im Einzelhandel, im Büro oder eigenen Zuhause – das Desinfizieren von Kunststoffoberflächen ist seit Beginn der Corona-Pandemie zu einem ständigen To-Do in unserem Alltag geworden. Damit verbunden ist auch das Thema Spannungsrisse, das vorher vor allem im Medizinbereich wichtig war, für viele gewöhnliche Gebrauchsgegenstände, wie beispielsweise Einkaufswagen, relevant geworden. Um den Kunden eine gewohnt hohe Qualität für diese neuen Anforderungen zu liefern, hat Romira, Pinneberg, ausgewählte Compounds auf ihre Materialverträglichkeit mit Desinfektionsmitteln getestet.
Je nach Einsatzort müssen Kunststoffe unterschiedlichsten Anforderungen standhalten. Bei Desinfektionsmitteln sind dies u. a. der Anwender (Laie, Fachkraft), die Anwendungsdauer und der Wirkstoff (z.B. Alkohole, Aldehyde oder Ammoniumverbindungen). Um die Verträglichkeit von Kunststoffmaterialien mit Medien, hier speziell Desinfektionsmittel, zu prüfen werden u. a. die Normen DIN EN ISO 175 und DIN EN ISO 22088-3 angewendet.
Ein wesentlicher Unterschied der beiden Prüfungen besteht darin, dass bei der Messung nach DIN EN ISO 22088-3 der Prüfstab mit einer definierten Biegung eingespannt wird. Zudem ist die Standard-Prüfzeit mit 24 Stunden niedriger als bei der DIN EN ISO 175 mit einer Woche. Und die DIN EN ISO 22088-3 nennt als Versagekriterium die Bildung von Spannungsrissen, während die DIN EN ISO 175 eine Gewichtsänderung oder mechanische Prüfungen zugrunde legt.
Romira hat die beiden Romiloy-Typen 4010/07-1 UV (PA/ABS) und 5820 UV (PC/PBT) nach DIN EN ISO 175 und DIN EN ISO 22088-3 geprüft. Beide Compounds werden in der Medizintechnik eingesetzt. Beide Werkstoffe weisen nach einer Woche im jeweiligen Desinfektionsmittel noch mehr als 80 % vom ursprünglichen E-Modul bzw. Kerbschlagzähigkeit auf und sind damit beständig.
Zusätzlich zur allgemeinen Beständigkeit der beiden Compounds wurde die Spannungsrissbeständigkeit nach DIN 22088-3 bestimmt. Selbst nach 48 Stunden, der doppelten standardmäßigen Zeit laut Norm, traten keine Spannungsrisse im Material auf. Von den nach DIN EN ISO 22088-3 geprüften Proben wurde anschließend das E-Modul ermittelt. Wie schon bei der Prüfung nach DIN EN ISO 175 bleiben mindestens 80 % des ursprünglichen E-Moduls erhalten.