Der Hersteller von Kautschuk- und Silikonmischungen erweitert sein Portfolio um Materialien, die speziell für die streng geregelten Anforderungen der italienischen Lebensmittelindustrie entwickelt wurden.
Diese Compounds ermöglichen es Herstellern von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen – Materiali e Oggetti a Contatto con Alimenti (MOCA) –, die Vorgaben der italienischen DM 21/03/1973 zu erfüllen. Der überwiegende Teil der Mischungen bedient darüber hinaus auch die Anforderungen der US-amerikanischen FDA CFR 21 § 177.2600.
Die Gummiwerk Kraiburg GmbH & Co. KG, Waldkraiburg, verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Elastomermischungen, die für Lebensmittelanwendungen bestimmt sind. Im Zuge der neuen deutschen BfR-Empfehlung hat sich das Unternehmen bereits intensiv mit strengen Vorgaben im Lebensmittelbereich auseinandergesetzt und diese in einem speziellen Portfolio umgesetzt. Auch Mischungen für den italienischen Markt werden nach den bewährten Produktionsprozessen hergestellt.

In Italien gelten strenge Regularien für Materialien mit Lebensmittelkontakt. (Foto: AdobeStock_101793739)
Das auf NR, NBR, EPDM und FKM basierende Portfolio mit einem Härtebereich zwischen 50 Shore A und 87 Shore A ist vielseitig einsetzbar. Durch die sorgfältige Auswahl von Rezepturbestandteilen bietet Gummiwerk Kraiburg neben farbigen auch schwarze Compounds an, die den besonders strengen regulatorischen Anforderungen entsprechen und die Herstellung von Fertigteilen ermöglichen, die den Vorgaben der italienischen MOCA-Anforderungen gerecht werden.
MOCA-Konformität für Fertigteile
Beim Ministerialerlaß vom 21/03/1973 handelt es sich um die italienischen Hygienevorschriften für Verpackungen, Behältnisse und Gebrauchsgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder Stoffen für den persönlichen Gebrauch in Berührung zu kommen.
Damit stellt diese Verordnung das italienische Pendant zu den deutschen BfR-Empfehlungen dar. Ähnlich wie die deutsche BfR-Empfehlung XXI (und auch andere Regelwerke im Bereich „Lebensmittelbedarfsgegenstände“) überträgt auch das Ministerialdekret von 1973 die Verantwortung für die Sicherheit von Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt auf die Hersteller von Fertigteilen. Dem übergeordnet steht in der gesamten EU die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, deren Grundgedanke lautet, dass aus den Bedarfsgegenständen keine Stoffe in solchen Mengen auf Lebensmittel übergehen dürfen, die in Art und Menge dazu geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Mangels erlassener Einzelmaßnahme für Gummi, muss die für die Herstellung der Bedarfsgenstände eingesetzte Mischung die jeweils zugrundeliegende nationale Positivliste bedienen, es gelten die im nationalen Regelwerk festgelegten Anforderungen an Bedarfsgegenstände. Die aus der entsprechenden Mischung hergestellten Fertigteile müssen durch den Hersteller bei einem akkreditierten Prüfinstitut zur vorgeschriebenen Prüfung eingereicht werden.
Strengere Kontrollen für Konsumgüter in Italien
Mit dem Inkrafttreten des Fünfjahresplans im Jahr 2023 hat Italien die Vorschriften für die Materialien mit Lebensmittelkontakt weiter verschärft. Ziel dieser Maßnahmen ist eine strengere Kontrolle der Konformität von Konsumgütern, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu erheblichen Sanktionen führen, einschließlich hoher Geldstrafen und strengeren Durchsetzungsmaßnahmen.